Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag
AG GlüStV NRW§ 8 Suchtprävention und Suchthilfe
Stand: 26.08.2026
Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von Beratungsstellen und Projekten zur Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht und zur fachlichen Beratung und Unterstützung der Glücksspielaufsicht.